Wie den Stromanbieter wechseln? So geht’s!

11 Okt

Mit einem neuen Stromanbieter liebäugeln: So wird etwas Ernstes daraus. Bildnachweis: Erdbeermarmelade / photocase.com

Mit einem neuen Stromanbieter liebäugeln: So wird etwas Ernstes daraus. Bildnachweis: Erdbeermarmelade / photocase.com

 

Viele Stromanbieter, wie 123energie, übernehmen die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Also nur: Neues Anmeldeformular ausfüllen, neuen Anbieter beauftragen und schon hat man gewechselt.

Was man vorher klären muss, ist die Mindestlaufzeit des alten Vertrags. Wer das nicht im Kopf hat, sucht sich den Liefervertrag raus oder ruft einfach mal beim Anbieter an.

In der Regel haben Energielieferverträge eine Kündigungsfrist von vier Wochen, aber auch bis zu drei Monate sind nicht ungewöhnlich. Deshalb dringend checken, denn die Frist ist beim Wechsel verbindlich. Meistens verlängert sich ein Vertrag außerdem automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Und das heißt dann unter Umständen noch mal so lange warten zu müssen.

Zu beachten ist, dass die Fristen auch für den neuen Anbieter gelten. Sprich: Auch wenn der Anbieter die Kündigung übernimmt, muss er eine Frist einhalten. D.h. er muss rechtzeitig damit beauftragt werden. Am besten bis zum 10. eines Monats, um zum 1. des übernächsten Monats schon den Strom vom neuen Anbieter ins Haus zu kriegen. Sprich: Wenn meine Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und ich am 9. Juli einen neuen Vertrag abschließe, kommt mein Strom ab dem 1. September vom neuen Anbieter.

Sobald die Kündigung beim alten Energielieferanten durch ist, kriegt man in der Regel eine Mail zur Info – damit man nicht in Zukunft doppelt Strom aus der Steckdose zapft ;-) .

Der umgekehrte Fall kann übrigens nicht eintreten. Niemand sitzt im Dunkeln, egal welche bürokratischen Hindernisse sich auftürmen sollten. Denn es gibt eine Versorgungspflicht für Energieversorger. Das bedeutet, wenn beim Wechsel etwas schief geht, greift das Energiewirtschaftsgesetz. Darin ist verankert, dass der alte Stromanbieter in jedem Fall weiter Strom liefern muss. Solange bis der Saft vom neuen Lieferanten kommt. Einzige Ausnahme: Wer nicht zahlt, kann irgendwann doch im Dunkeln tappen …

Wie kann ich den Stromanbieter vorzeitig wechseln?

Wie gesagt, man muss sich an die Kündigungsfristen halten. Ausnahmen: Umzug oder Preisanpassung.

Wer umzieht, darf schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, wenn der Stromversorger am neuen Wohnort keinen vergleichbaren Tarif anbieten kann.

Wichtig ist dann, dass man sich beim Auszug den letzten Zählerstand aufschreibt. Der muss mit in die Kündigung! Nur so ist man auf der sicheren Seite, dass die Endabrechnung stimmt. Achso, und: Gekündigt wird immer schriftlich.

Zweiter Fall: Preisanpassung. Einem Anbieter, der den geltenden Tarif erhöht, kann man vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Rücken kehren. Mit einer Preisanpassung, die schriftlich oder per E-Mail vom Anbieter kommt, wird auch gleich eine „Sonderkündigungsfrist“ mitgeteilt. Die ist dann stattdessen gültig.

Wie wechsle ich den Stromanbieter bei einer Preisanpassung?

Idealerweise nimmt man Bezug auf die Preisanpassung und schreibt sowas wie „ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch“. Sonst muss nicht viel hinein. Nur: Adresse, Zählernummer und Zählerstand. Am besten man bittet zum Schluss noch kurz um eine endgültige Abrechnung. Et voilà!

  • http://www.stromvergleich-blog.de Matthias Stromvergleich

    Aufgrund des Sonderkündigungsrechts finde ich Preiserhöhungen auch gar nicht so schlimm. Wenn der Anbieter die Preise erhöht, wechselt man und findet eventuell einen Anbieter der noch günstiger ist, als der alte.

    • Nicole_mehr

      Es ist das gute Recht jedes Kunden bei einer Veränderung zu prüfen, ob ein Wechsel sich lohnen könnte. Absolut! Auch ein Umzug kann einige Koordinaten ändern, besonders wenn ein unbekannter Grundversorger zuständig ist. Stets die Augen offen halten! ;-)

  • Jana Krueger

    Würde es jedem Kunden nahelegen sich im Vorfelde gründlich zu informieren, heutzutage ist es nicht mehr notwendig sich für einen teuren Tarif zu entscheiden, es gibt zahlreiche Tarifvergleiche im Netz, die einem die Arbeit abnehmen. Wenn man also über einen Wechsel des Stromanbieters nachdenkt sollte man sich vorher gründlich informieren und dann stehen die Chancen für ein günstigeren Tarif sehr hoch.

  • Pingback: Beispiel TelDaFax: Vorkasse und Billiganbieter unter der Lupe | energynet

  • Pingback: 123energie Kunden haben mehr Spass im Bad – Jetzt Gasanbieter wechseln lohnt sich | 123energie Blog

  • http://www.photovoltaik-praxis.de Daniel

    Die Bundesneztagentur hat zu diesem Thema auch ganz aktuell einige neue Regeln festgelegt! Der Anbieterwechsel soll zum Beispiel durch flexiblere Wechseltermine und eine generelle Beschleunigung des Vorgangs für den Nutzer vereinfacht werden. So könnte der Anbieterwechsel für weitere Nutzer attraktiv werden, die den Prozess vielleicht jetzt noch scheuen.

    • Anonymous

      Der Wechsel soll sich künftig in nur drei Wochen vollziehen. Das erfordert Engagement  von allen Parteien: uns als Versorger, aber auch vom Netzbetreiber, bei dem der Kunde umgemeldet wird, sowie vom alten Anbieter, der die fristgerechte Kündigung bestätigt. Das Schöne daran: Wechseln wird für den Kunden noch übersichtlicher und greifbarer. Wir freuen uns darauf!

  • Alex

    Beim Wechsel ist es auch wichtig, dass beim neuen Stromanbieter von vorne herein auf Dinge wie die Vertragslaufzeit und die Art der Zahlung geachtet wird. Vorauszahlungen beispielsweise können für den Verbraucher ein Risiko darstellen, wenn der Anbieter wie beim Beispiel TelDaFax insolvent wird. Gerade erst wurde hier in den Nachrichten berichtet, dass die Kunden in den meisten Fällen nicht mit einer Rückzahlung ihres Geldes rechnen können. Vergleichen sollte man also in jedem Fall  nicht nur die Stromtarife, sondern auch die Rahmenbedingungen von Verträgen.

    • Anonymous

      Ja, das deckt sich absolut mit unserer Meinung. Wie in unserem Beitrag über die Softskills der Anbieter erwähnt, ist vor allem die Bonität eines Anbieters zu prüfen. Verbraucherzentralen empfehlen zu beobachten, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Noch besser ist es mal zu gucken, ob ein größeres Unternehmen dem günstigen Anbieter den Rücken stärkt. Im Fall von 123energie: als günstiger Onlineanbieter sind wir ein Tochterunternehmen der PFALZWERKE Aktiengesellschaft.